Privatverkauf ohne jegliche
Gewährleistung.
Die Haftung auf Schadenersatz
wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger
und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt
uneingeschränkt.
Die zurzeit geltende EU-RICHTLINIE fordert nun auch 1 Jahr
Gewährleistung für Privatverkäufe. Da ich als Privatperson dieses ausdrücklich
ausschließe, erklärt der Käufer, dass er für den gekauften Artikel keine
Gewährleistung und Garantie im Sinne der EU-Richtlinie erwartet. Mit Kauf der
Ware erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, auf Garantie,
Gewährleistung, Umtausch und Rücknahme zu verzichten. (§312dAbs.4Nr.5BGB).