Die Benutzung der Warenbezeichnung und Warenzeichen in der Angebots-und Artikelbeschreibung dient lediglich zur eindeutigen Identifikation der Ware für den Käufer und soll keine Verletzung der Schutzrechte darstellen.
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen!

elister3