Alle genannten Preise sind Endpreise. Die Umsatzsteuer kann nicht ausgewiesen werden (Differenzbesteuerung gem. § 25 a Umsatzsteuergesetz).
Hinweise
zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der
Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir
verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe
gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie
können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen
oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager
(Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten
Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten
Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben
werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent
Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg
= Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent
Quecksilber.
Besonderheiten
beim Verkauf von Starterbatterien
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit
Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand
ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am
Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine
Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als
Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos
zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir
entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben
haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der
Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke
abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte
Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist
aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht
zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch
kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das
von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen
Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben
dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr-
zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen
Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von
uns zurück.
Bitte
beachten Sie die vorstehenden Hinweise.