Gesetzlicher Hinweis zur Altölentsorgung
Gemäß der Altölverordnung (AltölV) verpflichtet die gesetzliche Rücknahmeordnung den jeweiligen Verkäufer, von Ihnen bezogene Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle sowie Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle kostenlos in der Menge zurückzunehmen,
die der beim jeweiligen Verkäufer erworbenen Menge entspricht.
1. Kostenlose Rückgabe vor Ort
Sie können das gebrauchte Öl, die Ölfilter sowie die beim Ölwechsel anfallenden ölhaltige Abfälle während der üblichen Geschäftszeiten persönlich an der Annahmestelle des Verkäufers abgeben:
Rückgabeort ist der jeweilige Verkaufsort.
Die gesetzliche Rücknahmestelle entspricht der im Verkäufer-Impressum hinterlegten Adresse.
2. Rücksendung per Post / Versanddienstleister
Falls Sie die Rücksendung auf dem Postweg wählen, beachten Sie bitte, dass Altöl als
Gefahrgut eingestuft ist. Für den Transport an die Impressumsadresse gelten strenge gesetzliche Verpackungs- und Versandvorschriften (z. B. gefahrgutgerechte Verpackung und Kennzeichnung).
Die anfallenden Transportkosten für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen.
3. Alternative Abgabestellen
Um Ihnen einen aufwendigen Gefahrguttransport zu ersparen, empfehlen wir, das Altöl an den entsprechenden gewerblichen oder kommunalen Sammelstellen (z. B. lokale Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile) in Ihrer Region abzugeben.
Diese nehmen haushaltsübliche Mengen oft kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr an.