Beschreibung

Das Volt ist ein Cable-exklusives Wakeboard, das das Ergebnis von fast 15 Jahren Forschung und Entwicklung mit einigen der besten Rider der Welt ist. Entwickelt aus dem Bedürfnis nach einem leistungsstarken Park-Board in Übergröße, ist das Volt eine ausgezeichnete Wahl für vielseitige Park-Rider, die ein bisschen von allem machen wollen. Eines der aufregendsten Features des Volt liegt in Tip und Tail, die eine elliptische Konkave aufweisen, die sich um runde Oberflächen wickelt und dem Rider mehr „Halt“ oder Kontrolle gibt, und gleichzeitig drückt dieses Feature auf glatte Oberflächen.

WHO IT’S FOR
Das Volt wurde aus dem Bedürfnis heraus entwickelt, ein leistungsstarkes Park-Board in Übergröße zu entwickeln. Es ist eine ausgezeichnete Wahl für vielseitige Park-Rider, die den Großteil ihrer Zeit mit Tech-Rail-Hits verbringen.

Eigenschaften:
- Atomic Wood Core: Ein hochwertiger Holzkern für optimale Stabilität und Haltbarkeit.
- Carbon Bedrock Inserts: Verstärkte Inserts für eine verbesserte Kraftübertragung und Haltbarkeit.
- Single-Shot Fusion Sidewalls: Einzelne, nahtlose Seitenwände für eine optimale Kraftübertragung und Langlebigkeit.
- Ballistic Base: Eine widerstandsfähige Base für eine lange Lebensdauer und gute Gleiteigenschaften.
- Continuous Rocker Profile: Ein kontinuierliches Rocker-Profil für eine gute Kontrolle und Pop auf dem Wasser.
- Signature Flex Tips: Speziell entwickelte Flex-Spitzen für ein optimales Fahrgefühl und Pop.
- Elliptical Concave: Eine elliptische Wölbung für mehr Kantengriff und Kontrolle.

Rider ID
Rider, die von steifen Boards kommen und die Freiheit des Fl-Ex auf den Rails genießen wollen, die mit Leichtigkeit einrasten und härter drücken als je zuvor.

Length (cm)Width (cm)Rocker (in)Weight (lb)
14645.12.9”7.8
15245.53”8
15845.93”8.3

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.