ZIENER Snowboard Skijacke Winterjacke ROLAF Jacke 2025 green mud Schneejacke Snowboard Jacke

Beschreibung

Die hochfunktionelle, unwattierte ZNR Herren Freeride Jacke ROLAF MAN punktet mit recycelten Materialien. Die atmungsaktive, wasser- und winddichte ZIENER AQUASHIELD® Membran (Wassersäule 10.000mm/Atmungsaktivität 10.000g/m²/24h) und der Layer mit natürlicher Wolle sorgen für ein angenehmes, trockenes Klima und ein perfektes Wärmegleichgewicht. Dank der umweltfreundlichen Imprägnierung ist die Jacke PFC-frei. Die wichtigsten Nähte sind verschweißt. Technische Details wie der Schneefang, die verstellbare Funktionskapuze und die elastischen Ärmelinnenbündchen sorgen für einen perfekten Funktionskomfort. Ein extra hoher Kragen hält den Hals an kalten Tagen schön warm. In den zwei Eingriffstaschen lassen sich die wichtigsten Dinge dank wasserdichtem Reißverschluss sicher verstauen. Die seitliche Skipasstasche, Taschen für Ski- und Sonnenbrillen sowie eine Tasche für das Smartphone machen die Jacke zu einem unverzichtbaren Begleiter auf der Piste. Zudem besticht die Jacke durch eine Brusttasche mit Reißverschluss, die ein integriertes Brillenputztuch für ein stets klares Seherlebnis bietet. Und sollte es doch mal zu warm werden, sorgen die Belüftungsmöglichkeiten unter den Armen für die nötige Ventilation. Die wichtigsten Nähte sind verschweißt. Das Produkt enthält recyceltes Material – für einen ressourcenschonenden Umgang.


--- Pflegeanleitung ---
- Maschinenwäsche 30°C, Pflegeleicht
- nicht bleichen
- nicht im Trockner trocknen
- nicht bügeln
- keine chemische Reinigung
- keinen Weichspüler verwenden
- Wollwaschmittel verwenden
- separat waschen
- alle Verschlüsse vor dem Waschen schließen
- Imprägnierung muss aufgefrischt werden

Materialzusammensetzung

Obermaterial: 100% Polyester / Futter: 1. 100% Polyester, 2. 76% Polyester, 24% Wolle, 3. 100% Polyamid

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.