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  • • Verstellbare Rückenlehne: Der Relaxsessel mit Hocker verfügt über einen Neigungswinkel von bis zu 145°. Damit eignet er sich perfekt für kleine Pausen vom Alltag

  • • Massagefunktion: Der TV Sessel mit Liegefunktion verfügt über insgesamt zehn Massagepunkte, sechs davon im Bereich des Rückens und der Lendenwirbel sowie je zwei an den Ober- und Unterschenkeln

  • • Hoher Komfort: Der Fernsehsessel mit Liegefunktion ist weich und angenehm dick gepolstert. Dabei passt sich der Schaumstoff Ihrem Körper optimal an

  • • Stabile Konstruktion: Der um 360° drehbare Massagesessel ist mit maximal 160 kg belastbar

  • • Produktdetails des Relaxsessels mit Liegefunktion: Gesamtmaße des Sessels: 76B x 81T x 105H cm (in Sitzposition), 81B x 112T x 91H cm (in Liegeposition), Sitzgröße: 50B x 51,5T cm, Sitzhöhe: 45 cm, Fußhocker: 47B x 40T x 43H cm
  • ● Material: Kunstleder, Stahl, Schaumstoff
    ● Farbe: Cremeweiß
    ● Gesamtmaße Sessel: 76B x 81T x 105H cm (in Sitzposition), 81B x 112T x 91H cm (in Liegeposition)
    ● Sitzgröße: 50B x 51,5T cm
    ● Sitzhöhe: 45 cm
    ● Maße Fußhocker: 47B x 40T x 43H cm
    ● Maximales Belastbarkeit: 160 kg (Massagesessel), 20 kg (Fußhocker)
● 1 x Massagesessel
● 1 x Fußhocker
● 1 x Fernbedienung
● 1 x Anleitung

  • ● Massagesessel mit Fußhocker und Fernbedienung
    ● Neigungswinkel des Fernsehsessels bis zu 145° – ideal zum Fernsehen, Lesen, Ausruhen
    ● Rückenlehne, Sitzfläche und Fußhocker des TV Sessels mit hochdichtem Schaumstoff gepolstert
    ● 360° drehbar
    ● Kann bis zu 160 kg Körpergewicht tragen
    ● Einfache Montage
    ● Hinweis: Der Massagestuhl verfügt über eine Mikroverriegelungsfunktion (die Rückenlehne kann nicht vollständig verriegelt werden)

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Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.

Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.