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  • ● Farbe: Mehrfarbig
    ● Material: Oxfordstoff (100 % Polyester)
    ● Gesamtmaß: 380L x 340B x 170H cm
    ● Poolbereich: 194L x 182B cm (Wasserbecken), 144L x 133B cm (Meeresbecken)
    ● Rutschbereich: 180L x 54B x 80H cm
    ● Türöffnung: Ø60 cm
    ● Maximale Belastung: 90 kg
    ● Aufblasvorrichtung: 450 B, 220-240 V / 50 Hz (Adapter nicht enthalten)
● 1 x Elektrogebläse
● 1 x Handtasche
● 1 x aufblasbare Burg
● 11 x Heringe
● 1 x Flickzeug
● 1 x Handbuch

  • ● Große Spielfläche und strapazierfähige Sicherheitsnetze
    ● Unzählige Tobe- und Spielmöglichkeiten durch Rutsche, Hüpf- und Poolbereich
    ● Inkl. Heringen zur sicheren Verankerung im Boden
    ● Inkl. Tragetasche zum Transport und zur Aufbewahrung
    ● Geeignet für den Innen- und Außeneinsatz
    ● Groß genug, um 3 Kinder auf einmal unterzubringen
    ● Für Kinder von 3 bis 8 Jahren, maximale Belastung 90 kg
    ● Hinweis 1: Nur für den Heimgebrauch
    ● Hinweis 2: Nicht für den Einsatz bei schlechtem Wetter empfohlen

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Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.

Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.