Racing Team verkauft 11 x 1 Liter Motul Dexron III .
Synthetisches Automatikgetriebeöl für automatische Getriebe und Servolenkungen . Spezielle Additive verhindern Aufschäumen , mindern Verschleiß und Korrosion . Exzellentes Fließverhalten für leichte Schaltvorgänge .
Kann in allen Systemen eingesetzt werden , für die Dexron III oder Mercon vorgeschrieben ist .
Freigaben : MAN 339F , MB 236.5 , 236.9 , Voith 55.6335.32 ( G607 ) , ZF TE ML 03D / 04D / 14A / 17C ,
GM Dexron IIIG , Allison C4 , Caterpillar TO-2 , Ford Mercon
- Informationen zur Altölverordnung
Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren - und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet unsere Kunden wie folgt zu informieren :
Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle ! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt ! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühflüssigkeiten ist verboten !
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns im Warenlager (Frinken Motorsport GmbH, Halle C, Ohmstr. 26, 96175 Pettstadt) abgeben bzw. einschicken . Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken , beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens, Öl gilt als Gefahrgut ! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.
Sind Sie Unternehmer, benennen wir Ihnen auch gerne eine Annahmestelle in Ihrer Nähe .
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung :
Frinken Motorsport GmbH, Halle C, Ohmstr. 26, 96175 Pettstadt
mail: info@frinken-racing.de
Im Falle von wettbewerbs-rechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.