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  • • Kinder Gokart: Ein riesiger Fahrspaß für Ihre Kleinen. Das taffe Armee-Design macht Lust auf Draußen, so ist stundenlanger Fahr- und Spielspaß garantiert. Und das schon ab 3 Jahren.

  • • Sicherer Fahrspaß: Der Kettenantrieb des Tretautos ist gefahrlos unter einem Schutzblech verborgen, gebremst wird mittels Handbremse. So kommt Ihr Kind auch bei voller Fahrt sicher zum Stehen.

  • • Verstellbarer Sitz: Der Sitz dieses Kinder-Gokarts kann nach vorne oder hinten verstellt werden, sodass er für Kinder mit einer Körpergröße von 100 bis 140 cm geeignet ist. So bietet er eine bequeme Sitzposition, die mit Ihrem Kind mitwächst und jahrelangen Fahrspaß garantiert.

  • • Bequemes Fahren: Mit diesem Kinder-Go-Kart können kleine Rennfahrer mühelos vorwärts oder rückwärts treten, während die EVA-Räder für eine reibungslose und komfortable Fahrt auf Asphalt, Gras oder Schotter sorgen.

  • • Gesamtdaten: Maße: L105 x B54 x H61cm, Sitzmaß: L35 x B30,5 x H40cm, Sitzhöhe: 27cm, max. Belastbarkeit: 35kg, Altersempfehlung: Geeignet für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Montage erforderlich.
  • Technische Daten:

    · Material: Metall, Kunststoff
    · Farbe: Grün
    · Gesamtmaße: L99 x B65 x H56cm / L105 x B54 x H61cm
    · Sitzmaß: L34,5 x B31,5 x H35cm / L35 x B30,5 x H40cm
    · Sitzhöhe: 25,5cm / 27cm
    · Nettogewicht: ca. 10kg
    · Max. Belastbarkeit: 35kg


· 1 x Gokart
· 1 x Aufbauanleitung

  • Beschreibung:

    · Gokart im taffen Armee-Design
    · Für Kinder ab 3 Jahre geeignet
    · Vorwärts- und Rückwärtsgang durch Treten auf die Pedale
    · Sitz flexibel nach vorn oder hinten einstellbar
    · Mit Handbremse für schnelles Bremsen
    · 4 robuste Räder für optimales Fahrerlebnis
    · Einfache Montage


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Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.

Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.