Wegen der neuen
Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher
Gewährleistung,Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf
handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer
erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme, Minderungen sowie
Nachverhandelungen ausdrücklich zu verzichten. (§312 d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt
dies mit seinem Kauf an!
Laut dem neuen
EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Verkaufsaktion stehen, ansonsten
haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte
Ware.