Bei einem Privatverkauf geht gemäß §447
Abs.1 BGB das Risiko des zufälligen Ver-
lusts oder der zufälligen Beschädigung der
der Ware während des Versands grund-
sätzlich auf den Käufer über, sobald die Ware
ordnungsgemäß an das Versandunter-
nehmen übergeben wurde .
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