Informationspflicht
gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, sowie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.
Die
Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das
Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die
bei
uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich
zurückgeben. Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem
Symbol
einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet.
Desweiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die
chemische
Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind:
(Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber