Siehe Bild 2!
Zum
Thema gesetzliche Gewährleistung beachten Sie bitte die folgenden
Verkaufsbedingungen: Ich garantiere den einwandfreien Zustand des Artikels zum
Zeitpunkt des Verkaufs. Zum Thema Gewährleistung nach neuem EU-Recht muss ich
jedoch folgendes anmerken: Der Artikel wird "so wie er ist" von
Privat verkauft. Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich
ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich
zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie
nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich
bitte nicht über diese Erklärung, denn sie wird schon in kurzer Zeit so oder
ähnlich in jedem eBay-Angebot stehen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige
Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler
tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer,
denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation
zum erzielten Verkaufspreis.