Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen
erfolgt der Verkauf unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung, Sachmangelhaftung, Garantie, Haftung und
Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf
handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen.
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an. Laut neuem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jedem Online – Verkauf stehen , ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.