
Isolationswiderstand Isolationswiderstand im Wasserbad, je 2h bei +90 °C und 2h bei 20 °C (Grenzwerte gemäß EN 50618 Tabelle 1)
DC-Gleichspannungsprüfung Wasserbad, bei +85 °C +-5 °C, 240h, Prüfspannung 1,8kV DC
Erweiterte DC-Gleichspannungsprüfung Wasserbad, bei +85 °C +-5 °C, 240h, Prüfspannung 3,6kV DC (Floating PV TÜV 2 Pfg 2750)
Kapazitätsmessung Wasserlagerung 14 Tage Wasserlagerung bei +90+-5 °C; Kapazitätsmessung nach 1 Tag. Nach 14 Tagen Kapazitätsmessung max. 10 %,bzw. nach 7 Tagen 4 % höher als im Vergleich zur Kapazitätsmessung nach Tag 1 (Floating PV TÜV 2 Pfg 2750)
Erhöhte wasserabweisende Eigenschaften Langzeit Isolationswiderstandtest im Wasserbad bei 90 °C >3GΩ*m (zusätzliche interne Prüfung gemäß UL44 cl. 5.4 &UL2566 6.4.4.2.1)
Stoßfestigkeit und Druckfestigkeit Impact-Resistance gemäß UL 854.23 und Crushing-Resistance gemäß UL 854.24 (interne Prüfung)
Dynamische Durchdringung Zugfederprüfung mit Federstahlnadel durch die Isolation oder den Kabelmantel (EN50618 Anhang D)
Beständigkeit gegen Säuren und Laugen 168h at 23 °C in N-Oxal-Säure und N-Natrium-Hydroxid (EN 60811-404); ammoniakbeständig
Verhalten im Brandfall Flammwidrig gemäß EN 60332-1-2 Anhang A, geringe Rauchentwicklung (EN 61034,-2)
CPR-Leistungsklasse Dca; Brandverhalten gemäß EN50575:2014
Halogenfreiheit EN 50525-1, Anhang B
Kälteschlagprüfung EN 60811-506, EN 50618 Anhang C.1 bei -40 °C
Kältedehnung Max. 30 % Dehnung bei -40±2 °C, 16h (EN 60811-505)
Feuchte-Wärme-Prüfung Prüfdauer 1000h bei 90 °C und mind. 85 % Luftfeuchte (EN 60068-2-78)
Mindestbiegeradius bewegt / festverlegt 10x Leitungsdurchmesser | 4x Leitungsdurchmesser
Temperaturbereich
Einsatztemperatur Umgebungstemperatur: -40 °C bis +90 °C; Maximale Temperatur am Leiter: +120 °C
Maximale Lagertemperatur +40 °C
Mindesttemperatur bei Verlegung -25 °C
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Gemäß § 12 Abs. 3 UStG reduziert sich die MwSt. auf 0% bei Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage
wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von
installiert wird.
Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.