Bei Interesse kann auch von der Umsatzsteuerbefreiung nach §12 III UStG (0% MwSt) für Privatpersonen und Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen erfüllen, Gebrauch gemacht werden.
Kontaktieren Sie uns dafür gerne!


💡 Vorteile

✅ Kompakter, leichter Wechselrichter – einfache Montage
✅ Hoher Wirkungsgrad und großer Spannungsbereich → gute Ertragsleistung auch bei Teilverschattung oder Modulabweichungen
✅ Moderne Sicherheitsfeatures: z. B. integrierter Blitz­/Überspannungsschutz, IP65-Eignung
✅ Dual MPPT-Tracker – flexiblere Modul­/Strings­Konfiguration
✅ Perfekt für Überschussnutzung oder Eigennutzung im Einfamilienhaus