

Hersteller: Erwin Halder KG
Modell: 3117s004
EAN: 4030618311997
Artikel-Nr.: 50838
Zustand: Neu
Die PLUSBOX SCHREINERARBEITEN enthält den „Schreinerhammer“ von HALDER und als Beigabe eine Konturenlehre:
Bei diesem SIMPLEX–Schonhammer (Art. 3117.051) sind spezielle Schlageinsätze D50mm in das Gehäuse D40mm verbaut. Die überdimensionalen Schlagflächen sorgen dafür, dass das Gehäuse des Hammers beim Bearbeiten empfindlicher Oberflächen nicht mit diesen in Kontakt
kommt. Ausgestattet mit der Einsatzkombination TPE-soft (blau, weich, abriebfrei) / Superplastik (weiß, mittelhart) ist ein Schlagholz nötig, wenn es z.B. um die Montage von Schränken oder Furnierarbeiten geht. Mit dem blauen Einsatz kann sogar direkt auf die Kanten des Werkstückes geschlagen werden, ohne dass es zu Beschädigungen kommt. Der festere Superplastik-Einsatz
ermöglicht eine höhere Schlagkraft und ist zudem ideal für die Verwendung eines Stechbeitels geeignet. Das extra leichte Aluminium-Gehäuse mit integrierter Stielschutzhülse lässt den Anwender die Schlagkraft gut kontrollieren und selbst bestimmen. Es macht den Schonhammer zudem zu einem sehr leichten Werkzeug, das einfach mitzuführen ist. Gemäß dem cleveren
SIMPLEX-Prinzip sind alle Komponenten austauschbar und nachrüstbar. Dies schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Ressourcen. Die beigefügte Konturenlehre mit Feststellfunktion
ermöglicht es, Konturen leicht und Präzise zu übertragen, z.B. an Türzargen und Heizungsrohren. Auch bei komplizierten Konturen ermöglicht sie beste Arbeitsergebnisse ohne Verschnitt.
Vorteilsbox für Schreinerarbeiten.
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Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG
Gemäß § 17 ElektroG sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal elektroretoure24 nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten und den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über den nachfolgenden Link:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräte über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.