Informationspflicht nach der Batterieverordnung
Gemäß
der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien
und Akkumulatoren sind wir als Händler verpflichtet, über diesbezügliche
Regelungen und Pflichten zu informieren.
Endverbraucher
sind nach § 7 BatterieVO zur Rückgabe verbrauchte Batterien gesetzlich
verpflichtet, wobei sie weder nach Batterietyp noch nach Hersteller oder
Verkäufer unterscheiden müssen.
Batterien
dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen
an den Vertreiber oder an von den öffentlich – rechtlichen
Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückgegeben
werden. Von uns erhaltene Batterien können Sie uns nach Gebrauch
unentgeltlich zurückgeben.
Berlinerfunk GmbH
Deutschland
Schadstoffhaltige
Batterien sind mit einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Darunter befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffs, „Cd“
für Cadmium, “ Hg“ für Quecksilber und „Pb“ für Blei.