EU-Recht
Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären. Das neue EU-Recht sieht eine 1-jährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
Der Artikel wird so, wie er ist verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen laut neuem EU-Recht zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten.
Bieten bzw. kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln NICHT einverstanden sind. Die Ware befindet sich im beschriebenen Zustand und hat keine mir sonst bekannten, offensichtlichen, oder verdeckten zusätzliche Mängel. Alle Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Diese Angabe mache ich ausschließlich aufgrund der neuen Rechtslage im Garantierecht!
Dieses ist ein Privatverkauf, Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.