Versichert ist die Sendung nur beim Versand als Paket.
Sollte der Artikel auf dem Versandweg beschädigt
werden, muss der Erhalt verweigert werden, bzw. eine Beschädigung bei
Übergabe dokumentiert werden. Sollte der Artikel in den Briefkasten geworfen
werden, muss VOR DEM AUSPACKEN eine Beschädigung dokumentiert werden um evtl.
Ansprüche geltend zu machen.
Ich als Privatperson kann bei der
Geltendmachung von Ersatzansprüchen beim Versanddienstleister nur behilflich
sein, aber selber KEINE Erstattungen,
Rücknahmen o.ä. anbieten.
Sollte Ihnen das zu risikovoll sein, kaufen
Sie bitte bei einem Gewerbetreibenden oder vor Ort. Vielen Dank.