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Meter
BORBET W
BORBET W
4
Alu Felgen
Lieferfrist
3 Werktage
Info
8.0x20 ET27 5x112

BORBET

W

Lieferumfang: 4 Alufelgen.
Lieferung ohne Reifen und ohne Befestigungsmaterial.
Das Foto zeigt das angebotene Felgendesign - allerdings nicht zwingend in der angebotenen Größe.
Dieses dient der Darstellung des Designs.
Specs

Eigenschaften

LK | Lochkreis
Der Lochkreis gibt an, wie viele Bolzenlöcher die Felge hat und auf welchem Durchmesser (in mm) diese angeordnet sind. Er muss exakt zu Ihrem Fahrzeug passen.
ET | Einpresstiefe
Die Einpresstiefe beschreibt den Abstand zwischen der Anlagefläche der Felge und ihrer Mittelebene. Sie bestimmt, wie weit das Rad im Radkasten steht, und ist fahrzeugspezifisch vorgegeben.
ML | Mittenlochbohrung
Die Nabenbohrung ist die zentrale Öffnung der Felge. Sie muss mindestens so groß wie der Nabensitz des Fahrzeugs sein; bei größerer Bohrung sorgen Zentrierringe für den korrekten Sitz.
KBA | KBA-Nummer
Die KBA-Nummer des Kraftfahrt-Bundesamtes weist die Zulassung der Felge nach. Mit ihr lässt sich die Eintragungsfreiheit bzw. der Verwendungsbereich für Ihr Fahrzeug prüfen.
RL | Radlast
Die Radlast gibt an, mit welchem Gewicht die Felge je Rad maximal belastet werden darf. Sie muss mindestens der zulässigen Achslast Ihres Fahrzeugs geteilt durch zwei entsprechen.

Passend für BMW 2er Coupe

Marke Modell Typ EG-Nummer Baujahr kW Reifengröße Auflagen
BMW 2er Coupe G2C E1*2018/858*00123* 115–180 225/35 R20 eintragungspflichtig
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04 Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05 Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06 Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden.
A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09 Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10 Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94 Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1 Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: 5333 Anzugsmoment: 120 Nm
245/30 R20 eintragungspflichtig
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04 Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05 Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06 Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden.
A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09 Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10 Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94a Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1 Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: 5333 Anzugsmoment: 120 Nm
K04 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bitte gleichen Sie vor dem Kauf die Schlüsselnummern in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 2.1 und 2.2) mit der obigen Liste ab. Diese Felgen passen nur, wenn die Zollgröße der Felge nicht kleiner als die in den Fahrzeugpapieren genannte ist. Die Spalte Auflagen nennt, was das Gutachten für die jeweilige Reifengröße zusätzlich verlangt; der Wortlaut der Kürzel steht im verlinkten Gutachten. Ein — bedeutet, dass für diese Größe nur die unter „Gutachten“ genannten Auflagen gelten. Je nach Fahrzeugausstattung können Zentrierringe oder abweichende Radschrauben erforderlich sein, welche im Lieferumfang enthalten sind.

Gutachten

Teilegutachten Nummer RA-001182-G0-021 KBA 53715 vom 09.03.2026
Änderungsabnahme erforderlich Für dieses Fahrzeug liegt ein Teilegutachten vor: Die Räder müssen nach der Montage von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 Abs. 3 StVZO) und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Gutachten als PDF öffnen
Die genannten Auflagen gelten für BMW 2er Coupe und sind bei Montage und Betrieb einzuhalten. Welche Reifengröße zusätzliche Auflagen hat und ob sie eingetragen werden muss, steht oben in der Tabelle „Passend für“. Maßgeblich ist stets der Wortlaut des Gutachtens.

Technische Daten

ArtikelnummerW 802027112566,7BPG/T
AusführungAlufelge
Größe8.0x20
EinpresstiefeET27
Lochkreis5x112
Nabenbohrung66,7 mm
FarbeBPG/T
Radlast830 kg
KBA-Nummer53715
Lieferumfang4 Felgen
EAN4051665055047