Die Fahrzeuge sind leicht gealtert/betriebsverschmutzt.
Die Fahrzeuge sind etwas gelaufen. Geringe Gebrauchsspuren sind vorhanden.
Geliefert werden nur die Fahrzeuge ohne weiteres Zubehör und ohne OVP
Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Das neue EU-Recht sieht z.B. eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung und Rückgaberecht zu verzichten.