Das muss leider auch noch sein:
Das EU-Recht
schreibt vor, dass nun auch Privatverkäufer eine Garantie von einem Jahr und
Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies
ausdrücklich ausschließen. Die Angaben zu diesem Artikel wurden von mir
wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich übernehme keine
Garantie bzw. Gewährleistung. Der Artikel kann nicht zurück gegeben werden.
Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit
einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantiegesetz zu machen. Mit Ihrer
Gebotsabgabe bestätigen Sie diesen hiermit rechtsgültigen Zusatzvertrag. Für
unversicherten Versand wird keine Haftung übernommen.
Ich bitte dies zu beachten. Vielen Dank.
Hinweis: Der Markenname ist Eigentum des Rechtsinhabers und findet hier nur Verwendung weil er Bestandteil des Produktes ist und seine Qualität kennzeichnet.