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ESEN SKV Bremsschlauch 35SKV114 für FORD

Einbauposition : Hinten|Links|Rechts
Lieferumfang : 1x Bremsschlauch
Länge [mm] : 348
Innengewinde [mm] : M10x1
Gewicht [kg] : 0,11
Alt- mit Neuteil zwingend abgleichen (insbesondere : Alt- mit Neuteil zwingend abgleichen (insbesondere OE-Nr.)
Bremsschlauch


Hinweis zur Fahrzeugzuordnung:

Bitte prüfen Sie unbedingt vor jedem Kauf ob der Artikel für Ihr Fahrzeug passend ist. Unsere Artikel gehen alle automatisch in den Versand daher ist es uns nicht möglich nachträgliche Anfragen zu prüfen.
Um die Passgenauigkeit zu prüfen nutzen Sie bitte unsere Fahrzeugliste. Hier geben Sie einfach die Schlüsselnummern ein diese finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein unter 2.1. und 2.2. und geben das richtige Baujahr an.
Bitte beachten Sie des weiteren die angebenen Einschränkungen hierzu. In manchen Fällen ist es unteranderem noch ratsam den Motorcode, die Fahrgestellnummer... zur Verfügung zu haben.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob der Artikel bei Ihnen passt bitte schreiben Sie uns vor dem Kauf

Marke Modell Typ ccm KW PS Baujahr HSN-TSN Einschränkungen
FORDMONDEO I Turnier (BNP)1.6 i 16V1597 669004/1993-08/1996 0928-841 Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)1.8 i 16V1796 8511504/1993-08/1996 0928-842 Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)2.0 i 16V1988 10013604/1993-08/1996 0928-843 Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)1.8 i 16V1796 8211207/1994-08/1996 0928-868 Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)2.5 i 24V2544 12517007/1994-08/1996 0928-886 Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)1.6 i 16V1597 658807/1994-08/1996 0928-887 Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)2.0 i 16V 4x41988 9713212/1994-08/1996 0928-906 Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)1.8 TD1753 669011/1995-08/1996 0928-947 Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)1.8 TD1753 658806/1993-08/1996 0928-844 Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)2.0 i 16V 4x41988 10013604/1993-08/1996 - Baujahr ab:07/1993
Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO I Turnier (BNP)1.8 i 16V 4x41796 8511504/1993-08/1996 - Baujahr bis:07/1996
FORDMONDEO II Turnier (BNP)2.5 24V2495 12517010/1999-09/2000 8566-376
FORDMONDEO II Turnier (BNP)2.5 ST 2002495 15120505/1999-09/2000 0928-284
FORDMONDEO II Turnier (BNP)1.6 i 16V1597 709505/1998-09/2000 0928-286 Baujahr bis:08/1998
FORDMONDEO II Turnier (BNP)1.8 TD1753 669008/1996-09/2000 0928-947
FORDMONDEO II Turnier (BNP)2.5 24V2544 12517008/1996-09/2000 0928-886
FORDMONDEO II Turnier (BNP)2.0 i1988 9613108/1996-09/2000 0928-967
FORDMONDEO II Turnier (BNP)1.8 i1796 8511508/1996-09/2000 0928-842
FORDMONDEO II Turnier (BNP)1.6 i1597 669008/1996-09/2000 0928-841 Baujahr bis:08/1998
6758587 , 93BB2282CA

Altölentsorgung


Gemäß der Altölverordnung nehmen wir folgende gebrauchte Öle kostenlos zurück: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

Warenhandel Dick
Hermann Dick
Birkenweg 4
94536 Eppenschlag
Deutschland

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 12 Uhr) abgeben. Alternativ kann das Altöl an unsere Annahmestelle gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.



Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.


3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattGverpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist






Rechnung:


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