Privatauktion, keine Garantie und Rücknahme!
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Auch auf das Recht von Umtausch , Reklamationen oder Rückgabe wird verzichtet.
Auf Grund der geänderten Rechtslage ist dieser Satz notwendig! Da ich ein Privatanbieter bin, muß ich den unten Stehenden Abschnitt dazuschreiben Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 Artikel 4 Abs. BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz schreiben.: Der Artikel ist nach bestem Wissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel ( wenn beschrieben) als akzeptiert. Die Ware befindet sich in dem von mir beschriebenen Zustand und hat keine mir bekannten offensichtlichen oder verdeckten zusätzlichen Mängel. Fragen bitte vor Gebotsabgabe. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und Akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne §3Abs.5 des Fernabsatzgesetztes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetzes genießt. Mir wäre es auch lieber, wenn wir uns das alles sparen könnten, aber es geht nun mal nicht.
ACHTUNG! VERSAND BEDINUNGEN: