FISCHER Fahrrad-Akku-Rücklicht TWIN, mit Bodenbeleuchtung
FISCHER Fahrrad-Akku-Rücklicht TWIN, mit Bodenbeleuchtung projeziert einen 360-Grad-Lichtkreis auf den Boden rund um das Fahrrad, aufladbarer Li-Ionen-Akku (700 mAh) (50326)
Weitere Artikel zum Suchbegriff:
Produktbeschreibung
FISCHER Fahrrad-Akku-Rücklicht TWIN, mit Bodenbeleuchtung
praktischer Schnellverschluss zur Befestigung am Sattel,
projeziert einen 360-Grad-Lichtkreis auf den Boden rund
um das Fahrrad, aufladbarer Li-Ionen-Akku (700 mAh)
Fahrrad-Akku-Rücklicht TWIN
Das FISCHER TWIN Rücklicht setzt neue Maßstäbe in Sachen Sichtbarkeit und Schutz bei Dunkelheit!
• Rücklicht mit zusätzlicher Bodenbeleuchtung
• Power-LED als Bodenbeleuchtung für eine höher Sichtbarkeit
• aufladbarer Lithium-Ionen-Akku (400 mAh) per Micro-USB-Ladebuchse
• lässt sich schnell montieren
• extrem robust und wetterfest
Anwendung
• sehen und gesehen werden, für sicheres Fahren bei Dunkelheit
• projiziert einen 360° Grad Lichtkreis auf den Boden rund um das Fahrrad und erzeugt so eine leuchtende Schutzzone in der Dunkelheit
• dieser Lichtkreis signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, mit entsprechendem Sicherheitsabstand zu überholen
• zudem wird die Silhouette des Radfahrers deutlich erkennbar, was ebenfalls zur Sicherheit beiträgt
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.










