Recognitionsschein vom 16.Februar 1878 

ausgestellt vom Gericht

Borna / Sachen / Deutschland

Sie können  hier eine Kopie des Gerichts

(Original blieb bei Gericht!!) 

eines Recognitionsschein vom 16.02.1878 über

das Bekenntnis eines Testaments oder über einen

Wechsel  kaufen.

Dieses Dokument ist handgeschrieben, mit einem

etwas verblasten Gerichtssiegel versehen und

mit einem dünnen Faden am Rücken gebunden!

Das Dokument ist fast 150 Jahre alt und dafür 

befindet es sich in einen akzeptaplen Zustand.

Recognitionsschein bedeutet:

1. ein Schein, worin etwas anerkannt wird

2. ein Interimsschein, welcher dem Vasallen bei der
Investitur an Stelle des später auszufertigenden Lehenbriefes
als einstweilige Bescheinigung der erfolgten Investitur hingegeben wird

3. der Schein über Empfang einer Wechselsumme,
über welche der Wechsel noch ausgestellt werden muß;

4. das Bekenntniß des Gerichts, daß bei ihm ein Testament
gemacht bzw. niedergelegt worden ist. Der, welcher die
Eröffnung des Testaments heischt, hat der Regel nach erst diesen Schein vorzuzeigen.

Definition ergänzt von Enes am 24.10.2014