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Symbolfoto
Adobe Golive CS2, Mac
für Mac OS X 10.2.8 - 10.4 (10.3.4 - 10.4 mit Java Environment 1.4.1)

Vorgefertigte Design-Muster: Wählen Sie eine der 58 professionellen Musterseiten für die Erstellung eindrucksvoller Bildergalerien, redaktioneller Layouts, elektronischer Formulare und Web-Sites für Unternehmen und E-Commerce.
Erstklassige Adobe®- Benutzeroberfläche: Dank vieler Elemente und Werkzeuge der Benutzeroberfläche, die von anderen Adobe®-Programmen wie Photoshop CS, Illustrator CS und InDesign CS her bekannt sind, fallen die Einarbeitung in bzw. der Umgang mit GoLive CS 2 leichter.
Unterstützung von MMS: Gestalten Sie Dia-Shows im MMS-Format (Multimedia Messaging Service) für 2.5G- und 3G-Endgeräte.

Features im Überblick

- Visuelles CSS-Layout
- Erweitertes InDesign-Paket für Adobe GoLive
- Vordefinierte CSS-Projekte
- Erweitertes Echtzeit-Rendering (für Opera® Browser)
- Auswahlwerkzeuge für CSS-Elemente
- Automatische Favicon-Erstellung
- Selektiver Import aus Adobe InDesign
- Feedback bei der automatischen Seitenerstellung
- und vieles mehr

Adobe Photoshop Elements 4.0, Mac
Mit Adobe® Photoshop Elements™ 4.0 erhalten Sie ein Komplettpaket zur professionellen Bearbeitung und Verwaltung digitaler Bilder. Mit ein paar Mausklicks entfernen Sie kleine Unschönheiten, korrigieren Farbe oder Focus oder erstellen kunstvolle Collagen. Die neue Version des beliebten Programms bietet auch die Möglichkeit, schnell beeindruckende Präsentationen zu erstellen und diese im Internet oder auf Ihrem Fernsehgerät zu präsentieren.

Adobe® Photoshop Elements™ 4.0 erleichtert Ihnen außerdem die Verwaltung Ihrer Bilder. Mit Stichworten ordnen Sie Photos bestimmten Personen, Orten oder Ereignissen zu und haben dann über die Suchfunktion schnell wieder Zugriff auf diese Bilder. - Große Funktionsvielfalt – Nutzen Sie die leistungsstarken Werkzeuge zum Bearbeiten, Verwalten und Austauschen digitaler Fotos in einem vielseitigen, benutzerfreundlichen Software-Produkt.

Features im Überblick

- Einfache und übersichtliche Verwaltung Ihrer Photos nach Kategorien
- Fotosuche nach Datum

-
Einfache Korrektur des „Rote-Augen-Effekts“ und der Hautfarbe
- Präsentationen im Web oder auf Ihrem Fernsehgerät
- Bild-Vergleichsansicht zur Auswahl der besten Aufnahme
- Foto E-Mails
- Flexible Druckoptionen
- Dynamische Diashow
- Unterstützung von Rohdaten und 16-bit-Formaten
Systemvoraussetzungen:
- PowerPC Prozessor G3, G4 o. G5 (empfohlen G4 o. G5)
- Mac OS X 10.2.8 - 10.4 (10.3.4 - 10.4 mit Java Environment 1.4.1)
- 192 MB Ram
- Festplatten Speicher: 700 MB
- CD-Rom Laufwerk

Es handelt sich um upgradefähige deutsche Vollversionen für Apple Macintosh.
Symbolfoto, die Programme befinden sich auf einer Strato-CD im CD-Cover.
Sie unterliegt keiner Einschränkung in den Funktion, sie kann privat sowie kommerziell genützt und registriert werden.
Auf dem Cover ist die Serial aufgedruckt
 

Rechtliche Informationen:
In dem Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 129/08 – UsedSoft II wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer erschöpften Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach dem Urheberrecht (UrhG) erlangen soll.
Diese Voraussetzungen sind:
Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem  anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden  sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) :
Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt  worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichem Wert der Kopie der Software entspricht. (Ausreichend ist. dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche angemessene Lizenzgebühr zu erzielen).
Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen: Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts.
Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und  dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein:
Der ursprüngliche Lizenznehmer/Ersterwerber muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben.
Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber – also hier Sie - die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung.
Die Software wurde mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht. Die vertragsgegenständliche Software wurde vollständig bezahlt und zeitlich unbefristet erworben. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst. Es bestehen weder Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet!

Original Adobe Software vom Webhoster Strato

Auf dem Deckblatt und Datenträger befindet sich ein Hinweis, dass der Weiterverkauf dieser CD/DVD nicht gestattet sei. Dieser Hinweis kann ignoriert werden, da nach dem BGH-Urteil I ZR 244/97 vom 06.07.2000 OEM-Software aus lizenzrechtlicher Sicht für jede Weiterveräußerung frei ist.
Unter einem Original Equipment Manufacturer (abgekürzt OEM, englisch für Originalausrüstungshersteller) versteht man dem Wortsinn nach einen Hersteller fertiger Komponenten oder Produkte, der diese in seinen eigenen Fabriken produziert, sie aber nicht selbst in den Handel bringt.

Geöffnete bzw. entsiegelte Softwareprodukte sind von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.