Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme.
Mit Ihrem Gebot erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach EU-Recht gesetzlich zustehende Garantie völlig zu verzichten!
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.