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  • • 3-in-1-Design: Dieses Rutschauto wächst mit Ihrem Kind und bietet die Modi Elternschieben, Lauflernhilfe und eigenständiges Fahren. Dank abnehmbarer Fußstütze, Schutzbügel und Schiebestange lässt es sich leicht vom Rutschfahrzeug in einen Lauflernwagen oder ein Rutschauto für Kinder von 12 bis 36 Monaten umwandeln.

  • • Offizieller Mercedes-Benz: Fahren Sie stilvoll mit diesem offiziell lizenzierten Mercedes-Benz G350 Rutschauto. Es bietet ein authentisches Fahrerlebnis und überzeugt durch robuste Kunststoff- und Metallmaterialien, die Sicherheit und Langlebigkeit für aufregendes Spielen garantieren.

  • • Interaktives Erlebnis: Das Rutschauto mit Schiebestange sorgt mit einem Lenkrad zur Steuerung der Richtung und Tasten für Motor- sowie Hupgeräusche, betrieben durch 2 AA-Batterien (nicht enthalten), für ein mitreißendes Fahrerlebnis. Es regt die Fantasie an und sorgt für stundenlangen Spielspaß.

  • • Sicher und komfortabel: Dieses Rutschfahrzeug bietet Ihrem Kind dank Schutzbügel, Sicherheitsgurt und robustem Design maximale Sicherheit. Genießen Sie den Komfort des verstellbaren Sonnendachs und der hohen Rückenlehne, während die stabilen Räder für eine ruhige und sichere Fahrt sorgen.

  • • Praktischer Stauraum: Der versteckte Stauraum unter dem Sitz dieses Rutschautos ist perfekt für Spielzeug und Snacks geeignet. Es bietet nicht nur zusätzlichen Komfort, sondern trägt auch zuverlässig bis zu 25 kg für spannende Abenteuer der Kleinen.
  • Technische Daten:

    - Gesamtmaße: 85,5L x 40,5B x 95H cm
    • Sitzhöhe: 25 cm
    • Geeignetes Alter: 18-36 Monate
    • Tragfähigkeit: 25 kg


•1 x Rutschauto
•1 x Anleitung

  • Beschreibung:

    - 3-in-1-Design: Bodengänger, Rutschauto und Schiebefahrzeug
    • Bewegliches Lenkrad mit Hupe für ein realistisches und spaßiges Gefühl
    • Bequemer Sitz mit Fußstütze, Schutzbügel und Sonnendach
    • Stauraum unter dem Sitz für Spielzeug
    • Geeignet für Kinder von 18-36 Monaten
    • Montage erforderlich


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Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.

Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.