Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlustes und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB)
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.