Sie haben Fragen? Klicken Sie hier und nutzen Sie das ebay Kontaktformular
Der Atomic Hawx Prime 100 bietet mit seinem mittelharten 100er-Flex genau den richtigen Mix aus Support und Tragekomfort für All-Mountain-Skifahrer:innen. Mit seinem 100mm-Leisten wurde dieser fehlerverzeihende Alpinskischuh für mittelbreite Füßen entwickelt. Die Prolite Technologie kombiniert eine dünne Konstruktion mit Verstärkungen an Schlüsselstellen der Schale und Manschette, das Ergebnis: ein leichter Skischuh mit optimaler Kraftübertragung auf die Ski und Zuverlässigkeit bei allen Bedingungen. Dank dem Energy Link, einer speziellen Verbindung auf der Skischuhrückseite, ist Kontrolle bei der Schwungeinleitung garantiert. Sein thermoverformbarer Mimic Silver Innenschuh mit Ankle Lock hat einen gepolsterten, anatomisch vorgeformten Fersen- und Knöchelbereich und damit eine bequeme Passform. Per Memory Fit lassen sich Schale und Manschette binnen Minuten individuell abstimmen. Und wer mehr Platz an der Wade braucht, entfernt den Spoiler der anpassbaren Manschettenkonstruktion.
Eigenschaften:
- Flex: Medium
- Gewicht (g) / Schuhgröße: 1,947 / 26-26.5
- Schuh-Bindungs Kompatibilität: Gripwalk, MN
- Terrain: Piste, All Mountain
- Prolite: Leichte Schalen- und Manschettenkonstruktion mit verstärkten Schlüsselstellen für starke Performance.
- Anpassbare Manschettenkonstruktion: Herausnehmbarer Spoiler für eine weitere Öffnung der Manschette und mehr Platz im Inneren.
- Vollständige PU-Konstruktion: Manschette und Schale bestehen aus Polyurethan (PU) – für erstklassige Alpin-Performance.
- Mimic Silver Innenschuh: Dieser Innenschuh kombiniert die umfangreich anpassbare Mimic Technologie mit angenehm weichen Materialien.
- Ankle Lock (AL): Verstärkungen am Knöchel sorgen für sicheren Halt des Fußes und halten ihn bequem in Position.
- Cantable GripWalk Grip Pads: Passen auf die aktuellen Hawx Ultra/Prime/Magna Skischuhe; mit Canting-Keilen kombinierbar.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3. Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.