RONIX Wakeboard Wake Board ATMOS SPINE FLEX THE ONE EDITION Wakeboard black Wakeskate Wasserski

Beschreibung

RONIX ATMOS SPINE FLEX – THE ONE EDITION

Exklusiv mit Warehouse-One "THE ONE EDITION" Grafik. Das Wakeboard für alle, die mehr spüren wollen. Das ATMOS SPINE FLEX – THE ONE EDITION verbindet das Beste unserer Top Notch Pro-Serie.

Das edle "THE ONE EDITION" Design macht das Board auch optisch zu einem echten Hingucker am Cable.

Wir haben allgemeine Designaspekte unserer beliebten Top Notch Pro-Serie übernommen und eine Premiere bei Kabelbrettern hinzugefügt – ein Rückgrat. Typischerweise setzen wir vertikales Holz in bestimmten Taschen für Stärke ein und haben dann horizontales Holz in anderen Bereichen für zusätzliches Gefühl und übertriebenere Presses. Wir haben ein neues Rückgrat entwickelt, bei dem die Stärke wie ein Stringer bei einem Surfer verläuft, vom Tip bis zum Tail und dann den Großteil der äußeren Oberfläche mit einem viel weicheren horizontalen Holz belässt. Mit dem Atmos hast du einen Drehpunkt, der sich über die gesamte Länge des Boards erstreckt, nicht nur in bestimmten Taschen, sodass der größte Teil des Boards von Seite zu Seite passen kann. Wir sind stolz darauf, eine Konstruktion zu präsentieren, die auf Rails schmilzt, wie du es noch nie erlebt hast, ohne die Haltbarkeit zu beeinträchtigen, um es mit allem aufzunehmen, was sich ihr in den Weg stellt. Größere Ollies, einfachere Transfers und unser anpassungsfähigster Side-to-Side-Flex – der Atmos.

Eigenschaften:
- FAHRSTIL: PARKEN | FORTSCHRITTLICH
- KONSTRUKTION: VERTIKALES HOLZ/HORIZONTALES HOLZ
- ROCKER: CONTINUOUS
- FLEX: SPINE FLEX - Unser weichster äußerer Flex, aber mit einer Mitte verschmolzen, die einen Widerstandspunkt in deinen Presses bietet.
- TPU GRAPHIC TOP SHEET
- MAGIC CARPET TOP GLASS
- VERTICAL WOOD SPINE
- SPEEDWALL
- M6 EINSÄTZE
- MONOCOQUE
- HORIZONTAL OUTER WOOD
- MAGIC CARPET BASE GLASS
- GESINTERTE BASE

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.