Accu Chek Instant loses Gerät
1 x Blutzuckergerät Messung mg/dL ( Loses Gerät ohne Mappe )
Gratis für Sie: Zwei 3-Volt-Lithium-Batterien (Knopfzelle vom Typ CR2032) im Gerät.
Die Vorteile auf einen Blick:
Das große beleuchtete Display sorgt dafür, dass auch Patienten mit eingeschränktem Sehvermögen die Messwerte gut ablesen können – und das sogar bei ungünstigen Lichtverhältnissen.
Auf der intuitiven Farbskala direkt neben dem Display wird jedem Messwert durch einen Pfeil die entsprechende Farbe – rot, blau oder grün - zugeordnet. So sieht der Patient auf einen Blick, ob der aktuelle Messwert zu niedrig, zu hoch oder im Zielbereich liegt. Der Zielbereich wird dabei individuell durch den Behandler mit dem Patienten zusammen festgelegt.
Die Accu-Chek Instant Teststreifen bieten eine besonders breite und saugstarke Auftragsfläche, die wie ein Schwamm funktioniert. So genügt bereits ein kleiner Tropfen Blut für die Messung. Mit der Accu-Chek Softclix Stechhilfe gelingt die Blutgewinnung besonders einfach und schmerzarm. Nach der Messung lassen sich die Teststreifen über einen praktischen Auswurfknopf hygienisch entsorgen.
Bei Accu-Chek Instant liegt der Fokus auf einer einfachen Handhabung und leicht verständlichen Funktionen. Die Vorteile für Ärzte und ihre Praxisteams: Patienten, die auch im Alter ihre Messroutine im Griff haben, und ein geringer Schulungsaufwand. Durch die intuitive Farbskala, die den individuell vom Behandler festgelegten Zielbereich visualisiert, können Patienten ein besseres Verständnis für ihre Werte entwickeln – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Therapieadhärenz.
Die ausführliche Accu-Chek Interferenztestung, die aktuell mehr als 200 potenzielle Störsubstanzen umfasst, sorgt darüber hinaus für verlässliche Messergebnisse und damit für eine optimale Basis für Therapieentscheidungen. Dies ist besonders bei älteren Patienten ein wichtiger Faktor, da sie häufig mehrere Medikamente einnehmen und dadurch ein höheres Risiko für verfälschte Messwerte bestehen kann.
Der Online-Händler ist gemäß § 9 Abs. 1 BattG verpflichtet, Altbatterien an oder in der unmittelbaren Nähe seiner Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, und auf diejenige Menge, "derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen". Sie erstreckt sich nicht auf Waren mit eingebauten Altbatterien. Insofern ist das ElektroG anwendbar.
Cadmiumverbot
Bereits am 26.09.2008 ist die EU-Richtlinie 2006 / 66 / EG über Batterien oder Akkumulatoren in Kraft getreten, durch die ein Cadmiumverbot für Gerätebatterien und -akkumulatoren wirksam geworden ist. Von diesem Verbot sind cadmiumhaltige Akkumulatoren in schnurlosen Werkzeugen aber zunächst noch ausgenommen. Diese Ausnahme soll zum 26.09.2010 überprüft werden. Die Richtlinie gibt Mindestsammelziele für Altbatterien/-akkumulatoren von 25% bzw. 45% vor, die bis zum 26.09.2012 bzw. 26.09.2016 erreicht werden sollen. Zudem werden Recyclingquoten von 75% bei Blei-Säure-Akkumulatoren, 65% bei cadmiumhaltigen Akkumulatoren und 50% bei sonstigen Batterien und Akkumulatoren vorgeschrieben.
Symbol nach § 17 Abs. 1 BattG: