Dörr MS-160 Makro Einstellschlitten

Im Nah- und Makrobereich verringert sich der Schärfenbereich merklich. Genaues Fokussieren ist hier enorm wichtig.
Mit dem Makro MS-160 Einstellschlitten von Dörr kann - mit manuell voreingestellter Entfernung am Objektiv - 
mittels Feintrieb der Abstand zum Objekt millimetergenau feinjustieren werden. Der Einstellschlitten ist längs und quer verwendbar.

Die 160 mm lange Schiene ist mit einer Skala ausgestattet um Einstellungen zu reproduzieren. 
Die zweite Befestigungsschraube erlaubt die Befestigung von Zubehör oder einer zweiten Kamera auf dem Einstellschlitten.

Merkmale
Einstellbereich: 10 cm
Kameraanschluss: 2 x ¼"
Stativanschluss: ¼"

Garantiebedingungen

Die Dörr GmbH gewährt auf das beworbene Produkt eine Garantie von 2 Jahren. Es beginnt die Frist für die Berechnung
der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist deutschlandweit. Der Kaufbeleg muss zusammen mit dem Anspruch vorgelegt werden.

Garantiebedingungen des Herstellers:

Garantiebedingungen:

Die Dörr GmbH gewährt auf das beworbene Produkt eine Garantie von 2 Jahren. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist deutschlandweit.

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler.

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

- kostenfreie Reparatur der Ware oder

- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber: Dörr GmbH
Messerschmittstraße 1
89231 Neu-Ulm

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der

Ware durch
-normalen Verschleiß
-unsachgemäßer Behandlung -Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen -Gewaltanwendung (z. B. Schläge) -Reparaturversuche in Eigenregie

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden.

Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.

Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.