Ein Austritt von Kältemittel hat Auswirkungen auf den Klimawandel. Kältemittel mit einem geringeren Treibhauspotenzial (GWP) verursachen im Falle eines Austritts weniger Erderwärmung als solche mit höherem Treibhauspotenzial (GWP). Diese Anlage verwendet ein Kältemittel mit einem GWP von 675. Das bedeutet, dass 1 kg dieses Kältemittels 675-mal stärkere Auswirkungen auf die Erderwärmung hat als 1 kg CO2, gemessen über einen Zeitraum von hundert Jahren.
Führen Sie keine Arbeiten am Kältekreislauf durch und zerlegen Sie das Gerät nicht. Beauftragen Sie immer Fachpersonal. Auf Grundlage von Artikel 11 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 in Verbindung mit § 9 Absatz 3 der ChemKlimaSchutzV sind wir verpflichtet, dieses Gerät ausschließlich an Endverbraucher zu verkaufen, die uns schriftlich nachweisen, dass die Installation von einem Unternehmen mit Zertifikat gemäß § 6 Absatz 1 ChemKlimaSchutzV erfolgt. Ein Nachweis kann durch Vorlage einer Auftragsbestätigung erfolgen.