Glanzwischpflege Fußboden für wasserbestänfige Böden 5 L

Eigenschaften:

Eilfix Glanzwischpflege eignet sich für die schnelle Unterhaltsreinigung aller wasserbeständigen Böden. Eilfix Glanzwischpflege wirkt rutschhemmend. Durch die Verwendung wasserlöslicher Polymere entsteht kein Schichtenaufbau. Der entstandene Schutzfilm kann poliert werden, um den Glanz zu verstärken. Eilfix Glanzwischpflege eignet sich durch die schaumarme Einstellung für die maschinelle Anwendung.


Anwendung / Dosierung:

Je nach Verschmutzungsgrad 0,25 – 0,5 %ig (20 – 40 ml/8 Liter kaltem Wasser) verdünnen. Der entstehende Pflegefilm kann zur Glanzverstärkung maschinell aufpoliert werden. Nicht mit klarem
Wasser nachwischen.

Inhaltsstoffangabe:

< 5 % anionische Tenside, Polycarboxylate, NTA. Weitere Inhaltsstoffe: Farb- und Duftstoffe (Butylphenyl Methylpropional, Cumarin, Geraniol) Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone,
Benzisothiazolinone.
 
Technische Daten:

Farbe:           gelb
Konsistenz:    flüssig
Geruch:         nach: Zitrone
pH-Wert:       9,0
Dichte:          1,003 g/cm³

Gefahrenhinweise / Sicherheitshinweise:
Ausrufezeichen
Augenreiz. 2
Bei diesem Artikel handelt es sich um ein kennzeichnungspflichtiges Produkt nach EG-GHS-Verordnung. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auf Sicherheitsdatenblatt und
Originalgebinde beachten.

Lagerhinweise:
Frostfrei lagern. Bei sachgemäßer Lagerung mindestens 2 Jahre verwendbar.

Ökologie:
Die in der Mischung verwendeten Tenside entsprechen der Detergenzienverordnung (Nr. 648/2004) und sind vollständig aerob abbaubar.

ACHTUNG GEFAHR



  • Verursacht schwere Augenreizung.
  • BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • Enthält Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen
    hervorrufen.
  • Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.