trendyFIX 1K FIX+FERTIG Pflasterfugenmörtel 25 kg
- ab 3 mm Fugenbreite

für Gartenwege und Terrassen, Fußgängerbereiche

Farbton: steingrau

auch erhältlich in: natur | basalt | sand

VORTEILE:
- fertig gemischt
- stoppt den Unkrautdurchwuchs
- dauerhaft wasserdurchlässig
- frostbeständig
- einfach zu verarbeiten
- ideal für Fugen ab 3 mm
- für empfindliche Oberflächen
- reinigungsfreundlich
- hinterläßt keine Harzrückstände auf der Steinoberfläche

Anwendungsbereiche:
geeignet zur Verfugung von Natur- und Betonsteinpflaster
Platten- und Klinkerflächen im Außenbereich
geeignet für Fußgängerbelastung wie Gehwege und Terrassen

öffnen - verfugen - FERTIG

Der Aufbau der zu verfugenden Fläche muss der späteren tatsächlichen Belastung entsprechen. Informieren Sie sich in den einschlägigen Regelwerken zur Verlegung von Pflaster- und Plattenbelägen sowie in den Verarbeitungshinweisen der Steinhersteller.
Die Steinoberfläche muss gründlich gereinigt werden. Der Untergrund muss wasserdurchlässig sein.

ca. Verbrauch in kg/qm: (Basis: Fugenbreite ca. 8 mm - Fugentiefe 30 mm)
Größe: 4/6 cm - 9/11 cm - 14/16 cm - 40/40 cm
Verbr./m²: 11,6 kg - 6,1 kg - 4,1 kg - 1,6 kg
Verarbeitung:
- Fugen auf mind. 30 mm Tiefe reinigen - Fläche vornässen - Mischgut intensiv in die Fugen einarbeiten!
- Temperatur.: > 0 °C
- Die Fläche ist nach ca. 24-48 Stunden begehbar!
- Fugentiefe mindestens 30 mm
- Inhalt: 25 kg Fugenmörtel fertig gemischt

Mit Verarbeitungsanleitung bei jeder Lieferung!

 

Diese Angaben über Eigenschaften und Anwendungen geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Entwicklungsarbeiten und praktischen Erfahrungen. Eine Gewährleistung für das Arbeitsergebnis im Einzelfall können wir jedoch wegen der Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten und der außerhalb unseres Einflusses liegenden Lagerungs- und Verarbeitungsbedingungen unserer Produkte nicht übernehmen. Wir empfehlen im Vorfeld eine Testfläche anzulegen.

Preise verstehen sich inkl. gesetzl. MwSt.  - wird auf Rechnung ausgewiesen!

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einige Verbraucherinformationen können Sie einsehen unter rechtliche Informationen des Verkäufers (Nutzungsbedingungen für dieses Angebot!)

Informationen zur Entsorgung Ihrer Batterien: 

Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben.

trendy Herstellungs- und Vertriebsgesellschaft mbH

An der Jagdwirtschaft 3
17375 Hintersee


Seit dem 09.01.2016 eine neue tritt eine EU-Verordnung (ODR-Verordnung Nr. 524/2013) in Kraft. 
Diese Onlineplattform dient der Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden. 
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