Johnnie Walker 18 Jahre Blend Scotch Whisky / 40% / 0,7l Flasche

Sie steigern auf eine Flasche Johnnie Walker Aged 18 Years.

Dieser intensive, aromatische Scotch Whisky kreiert eine perfekte Balance zwischen einer Trilogie an Aromen und Texturen. Er stammt aus handverlesenen Fässern renomierter schottischer Destillerien (wie Blair Athol, Glen Elgin oder Cardhu), die mindestens 18 Jahre lang gereift sind und mit jeder vorbeiziehenden Jahreszeit ihre Symphonie an komplexen Geschmacksnoten erschaffen. Ein reichhaltiger, perfekt abgestimmter Whisky, für den sich das Warten lohnt – ein absolutes Muss für Sammler und Genießer, die das Außergewöhnliche suchen.

Alkoholgehalt: 40% vol.

Flascheninhalt: 0,7 ltr. (70 cl) - Zustand: "Neu"

Verkauf nur an Personen über 18 Jahre.

Keine Garantie oder Rücknahme, da es sich um einen Privatverkauf handelt.

Hinweis

Nach der neuesten EU-Gesetzgebung schließe ich hiermit jegliche Garantie und Gewährleistung aus! Ich bin Privatverkäufer. Das bedeutet mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass gemäß dem Fernabsatzgesetz kein Widerrufsrecht besteht. Bei nicht versichertem Versand haftet der Käufer, bei versichertem Versand der Spediteur bzw. DHL bzw. Paketdienst und nicht der Verkäufer. Die oben angegebenen Beschreibungen sind nach bestem Wissen angegeben worden.

Die Benutzung der Warenbezeichnung und Warenzeichen in der Angebots- und Artikelbeschreibung dient lediglich zur eindeutigen Identifikation der Ware für den Käufer und soll keine Verletzung der Schutzrechte darstellen.

Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahre ist verboten. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigen Sie Ihre Volljährigkeit.