Dell Thunderbolt 3 Dockingstation WD19TBS 180W USB 3.0 DP HDMI LAN schwarz

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Die Originalverpackung ist unter Umständen beschädigt und wurde gegebenenfalls durch eine neutrale Verpackung ersetzt.

Lieferumfang: Dell Thunderbolt 3 Dockingstation WD19TBS, Netzteil, Power-Kabel.

Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Die Originalverpackung wurde geöffnet, weist möglicherweise Schäden auf und wurde gegebenenfalls durch eine neutrale Verpackung ersetzt. Das Gerät zeigt keinerlei Gebrauchsspuren und wurde lediglich für Tests eingeschaltet.

Dieser Artikel wird nach §25a UStG differenzbesteuert. Die Mehrwertsteuer ist daher nicht ausweisbar.

SKU: A-5397184513996

Technische Daten

Typ: LAN-Adapter, USB-Hub, Videoadapter

Bauform: 1x extern kabelgebunden

Anbindung: 1x Thunderbolt 3 (80cm Kabellänge) / USB-C (eingeschränkt nutzbar)

Verbindung: 1x RJ-45, 1x Thunderbolt 3 (Buchse), 2x USB-C 3.1 (Buchse), 3x USB-A 3.0 (Buchse), 1x HDMI 2.0b (Buchse), 2x DisplayPort 1.4 (Buchse)

Übertragung: 1x RJ-45 (10/​100/​1000Base-T), 1x Thunderbolt 3 (Buchse, 40Gb/​s, max. 7680x4320@30Hz oder 3840x2160@60Hz, 5V/​3A/​15W), 1x USB-C 3.1 (Buchse, USB-C mit DisplayPort 1.4, 10Gb/​s, 5V/​1.5A/​7.5W), 1x USB-C 3.1 (Buchse, 5V/​1.5A/​7.5W), 1x USB-A 3.0 (Buchse, 5Gb/​s, USB BC 1.2 5V/​1.5A/​7.5W), 2x USB-A 3.0 (Buchse, 5Gb/​s), 1x HDMI 2.0b (Buchse, max. 7680x4320@30Hz oder 3840x2160@60Hz), 2x DisplayPort 1.4 (Buchse, bei Thunderbolt 3: max. 4x 2560x1440@60Hz oder 3x 3840x2160@60Hz oder 2x 3840x2160@60Hz oder 2x 2560x1400@60Hz oder 1x 7680x4320@30Hz oder 1x 3840x2160@60Hz, bei USB-C: max. 3x 1920x1080@60Hz oder 2x 2560x1440@60Hz oder 2x 1920x1080@60Hz oder 1x 3840x2160@Hz)

Chipsatz: Realtek (LAN-Adapter, RJ-45)

Abmessungen (BxHxT): 90x29x205mm

Gewicht: 585g

Gehäusefarbe: schwarz

Kompatibilität: universal

Besonderheiten: ein/​aus-Schalter, PXE-Bootrom, Wake on LAN, Sicherheitsschloss (Kensington Security Slot, Noble Wedge Slot), aktive Kühlung (Lüfter)

Wichtige Information

In der europäischen Union sowie dem europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz existiert ein einheitliches Urheberrecht, welches die rechtliche Grundlage für den legalen Verkauf von gebrauchter Software schafft.
Die Rechtmäßigkeit des Handelns mit Gebrauchtsoftware ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden.

Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung Used Soft II vom 17.03.2013 (Az: I ZR 129/08) ausdrücklich die Voraussetzungen festgelegt, die zu erfüllen sind, wenn der Erwerber einer „erschöpften“ Kopie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach UrhG § 69d Abs. 1 erlangen möchte. Diese Voraussetzungen sind: Die Software muss mit Zustimmung des Rechteinhabers in der EU oder einem anderen Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraum im Verlauf der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (auf einem physischen Datenträger oder per Download) . Um dem Rechteinhaber zu ermöglichen eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht, muss als Gegenleistung die Lizenz für die Software eine Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein. (Es ist ausreichend, dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte eine solche Lizenzgebühr zu erzielen). Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software unbefristet (Zeitlich unbegrenzt) zu nutzen; eine zeitliche Befristung oder eine Vermietung des Nutzungsrechts ist nicht ausreichend. Verbesserungen und Aktualisierungen (Updates), wie die vom Nacherwerber heruntergeladene oder installierte Software gegenüber der vom Ersterwerber heruntergeladene oder installierte Software aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein. Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben, etwa durch dauerhaftes löschen. Nur wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind darf der Nacherwerber die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus den ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt. Die oben genannten Voraussetzungen sind in Form einer Dokumentation zu erbringen. Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung. Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und komplett bezahlt.

Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
Es bestehen keine Rechte Dritter an der Software, außerdem wurden die betreffenden Lizenzen nicht auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr existent.

Die Software ist mit Zustimmung des Softwarehändlers ins Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht oder ist Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen worden. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder herunterzuladen.

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