Privatverkauf:
Hinweis: Die oben näher bezeichnete Ware wird so verkauft, wie sie auf dem Bild zu sehen ist. Da der Verkauf von Privat erfolgt, wird keine Garantie oder Gewährleistung übernommen, eine Rückgabe ist nicht möglich. Nach der neuesten EU-Gesetzgebung hat auch ein Privatverkäufer Gewährleistung /Garantie zu übernehmen, wenn diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich schließe deshalb hiermit jegliche Garantie und Gewährleistung aus! Ich bin kein Händler und will auch nicht als solcher behandelt werden. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass gemäß dem Fernabsatzgesetz kein Widerrufrecht besteht.