Lauscha / Bimini Werkstätten, Satz von 5 (6) Likörkelchen mit
bauchiger Rauchglaskuppa auf weißem Damenakt Figurenschaft und Rauchglas
Scheibenfuß, H ca. 11,5 cm dazugehörige Karaffe in ovoider Form mit ebensolchem
Damenakt im Korpus Inneren, H ca. 19,5 cm, ges. 7 Teile, Entwurf Fritz Lampl
und Joseph Berger, 1920/30er Jahre. Ein Glas ist gebrochen.
Versand möglich, aber aufgrund der sehr zerbrechlichen Ware nicht ganz billig, denn wir verpacken sehr sicher; daher etwas aufwendiger und kostenintensiver.
Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen:
Bitte klären Sie alle Fragen vor Abgabe eines
Gebotes bzw. Auktionsende!
Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft und dies bedeutet; dass Sie mit der
Abgabe eines Gebotes sich ausdrücklich mit Folgendem einverstanden erklären,
denn seit 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich bei Neuwaren zwei Jahre
und ein Jahr bei Gebrauchtwaren für Sachmängel. Man kann im Rahmen der
Vertragsfreiheit seine Gewährleistungspflicht ausschließen und haftet dann
nicht mehr gemäß § 437 BGB (§ 444 BGB). Ich distanziere mich hiermit
ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung, Produkt- oder Sachmängelleistung und
schließe diese für meinen Verkauf im Zusammenhang mit Online-Auktionen aus.
Der Passus Preisvorschlagoption ermöglicht in gewissem Rahmen zu verhandeln. Wer glaubt mit 50% des Sofortkauf-Preises einen Schnapper machen zu können, sollte besser bei Amazon unter China-Produkten suchen. Ich bin kein A. Einstein, aber ganz so blöd wie manche es gerne hätten bin ich nicht.
Mit Bestätigung Ihres Gebotes – sofern angegeben - nehmen Sie das Angebot als solches, die Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen an. Nachträgliche Verhandlungen werden nicht akzeptiert!
Versandkosten sind nicht nur die Portokosten, sondern auch eine solide und stabile Verpackung.
Sollte durch den Dienstleister des Versandes (Transporteur) ein Schaden am Produkt entstehen/verursacht werden, der durch den versicherten Versand nicht abgedeckt ist, wird keine Rückerstattung gewährt. Ausnahme hiervon ist der fachlich fundamentierte schriftliche Nachweis einer unzureichenden Verpackung.
Der Bieter akzeptiert automatisch mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 Fernabsatzgesetz handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz in Anspruch nehmen kann. Ware muss innerhalb von 2 Tagen bezahlt werden!
Bei Rücktritt vom Kauf bzw. Nichtbezahlung oder auch Nichtannahme des Versandgutes übergebe ich den Fall ohne Ansehen der Person an meinen Rechtsanwalt, der wird sich um die Beitreibung einer Entschädigung von 50% des Versteigerungspreises kümmern. Im Zweifelsfall wird entsprechend Klage bzw. Mahnbescheid beantragt.
Wem diese Bedingungen zu hart oder nicht angemessen erscheinen, muss sich einen anderen Anbieter/Verkäufer suchen.
Leider ist in den letzten Monaten meine Gutmütigkeit mehrfach schamlos ausgenutzt worden!
Mein Vorteil ist, dass ich verkaufen kann und nicht verkaufen muss! Punkt!