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✅ AUF LAGER ✅ Palette 36x ✅ Trina Vertex S Mono 425 W - TSM-425DE09R.08 Half-Cut 1.500 V (Schwarzer Rahmen) PV Modul ✅ 0 % MwSt ✅
Preis bereits inkl. 0 % MwSt - Voraussetzungen § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG beachten! - siehe unten

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Trina Vertex S Mono 425 W – TSM-425DE09R.08 Half-Cut 1.500 V (Schwarzer Rahmen) PV Modul

Basierend auf der fortschrittlichen Technologie der Vertex-Plattform liefert das aktualisierte Vertex S-Modul bis zu 435 W Ausgangsleistung und erreicht einen Modulwirkungsgrad von 21,8 %. Mit seiner hochdichten Verbindungstechnologie ist es perfekt darauf ausgelegt, die Anforderungen hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad, Größe, Gewicht, Aussehen, mechanische Belastung und Zuverlässigkeit von Aufdachanlagen zu erfüllen. Es bietet ein optimales Verhältnis von Leistung, Größe und Gewicht.

Herstellerinformationen

Als eines der ersten chinesischen PV-Unternehmen zählt Trina mittlerweile zu den weltweit führenden Herstellern von Photovoltaikmodulen.

Trina ist branchenführend in Forschung und Entwicklung – immer bestrebt, die Photovoltaik weiter voranzutreiben und neue Technologien zu forcieren. Und das Beste: Diese Expertise erhalten Sie zu einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis.

Spezifikation

Artikelnummer TSM-425DE09R.08
Marke Trina Solar
Hersteller Trina Solar
Herstellungsland China
Anzahl pro Palette 36 Stück
Garantie in Jahren 15
HS-Code 85414300
Leistung 425 Wp
Rückseitenfolie Weiß
Panel Typ Glasfoil
Anzahl der Zellen 144
Farbe des Rahmens Schwarz
Glas mit Antireflex-Beschichtung Ja
Stecker MC4/TS4
Länge (mm) 1.762
Breite (mm) 1.134
Höhe (mm) 30
Gewicht (kg) 22

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Hinweis zum Kauf

Es wird die gesamte Palette mit 36 Modulen verkauft.

Versand

Innerhalb Deutschlands kostenfrei. Für den Versand auf Inseln fällt ggf. ein Zuschlag an.

Preis bereits inkl. 0 % MwSt - Voraussetzungen § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG beachten!

Sie können bei uns einen Kauf mit dem neu eingeführten Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ab 01.01.2023 durchführen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wichtiger Hinweis: Die Absenkung des Steuersatzes auf 0 % gilt nur für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird. Die Lieferungen an Installateure, Händler oder an Personen, die nicht Betreiber der Photovoltaikanlage sind/werden, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz. Dies gilt auch für mobile Anwendungen. Artikel, die nicht nach der neuen Gesetzgebung dem Nullsteuersatz unterliegen, werden mit dem gewohnten Steuersatz versteuert und fällige Beträge nachgefordert. Sendungen ins Ausland unterliegen der dort gültigen MwSt. Wir behalten uns vor, bei zweifelhaften/falschen Angaben die Belieferung zu verweigern.

Mit dem Kauf bestätige(n) ich/wir wahrheitsgemäß folgende Bedingungen:

Die Bedingungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG liegen vor und ich/wir habe(n)/werde(n) in Deutschland eine PV-Anlage laut Marktstammdatenregister von weniger als 30 kWp installiert/installieren, oder eine PV-Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen installiert/installieren, oder eine PV-Anlage auf oder in der Nähe von öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert/installieren.

Ich/Wir erkläre(n) wahrheitsgemäß zudem folgendes:
Ich/wir sind (zukünftiger) Betreiber der PV-Anlage und werde(n) die Ware nicht ganz oder teilweise an Dritte abgeben sowie die Ware nicht ganz oder teilweise gewerblich weiterverkaufen. Ich/wir stimme(n) der verlängerten Verjährung (Ablauf der Festsetzungsfrist für die Umsatzsteuer) zu und berechtigen die MAXSEL GmbH Umsatzsteuernachforderungen des Finanzamtes aus der Leistung an den Besteller weiterzuberechnen.