Hinweise nach Batteriegesetz und Elektrogesetz
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir
nach dem Batteriegesetz – BattG - verpflichtet, Sie auf Folgendes
hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht über den
Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind zur Rückgabe von
Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung
gewährleistet werden kann.
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort
abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von
Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf
Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment
führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend
frankiert an uns zurücksenden.
Batterien sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass
Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet
sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils
eingesetzten Schadstoffs.