Herstellerseitig wird die Lebensdauer von LIFEPO4 Zellen sowie Batterien bei exakt 25 °C und einer Kompressionskraft von 5.000-7.000 N spezifiziert. Die vorgegebene zur Erreichung der vom Hersteller angegebenen Lebensdauer erforderliche Kompression wird viel zu oft klein geredet. Die angegebene Temperatur wird üblicherweise nicht einmal im Wohnbereich erreicht und eingehalten.

Mit dem angebotenen Kompression Set aus Edelstahl V2A wird die erforderliche Kompression erreicht.

1 N entspricht der Gewichtskraft einer Tafel Schokolade mit 100 g. Die vom Hersteller geforderte Kompressionskraft für die angegebene Lebensdauer entspricht einer Gewichtskraft von 500-700 kg. Diese Kräfte sind nicht mit einfachen Metallbändern erreichbar, nicht mit einfachen Haushaltswagen messbar und es ist ein leichtes Aufquellen der Zellen zum Erreichen der gewünschten Lebensdauer unbedingt zu vermeiden. Wir weisen hier auf unser Kompressionsset in V2A Edelstahl hin, mit dem wir eine Kompressionskraft von 5000 N erreichen. Beim Eigenbau ist diese Kraft mit physikalischen Methoden zu messen und muss eine Überschreitung der Kraft von 10.000 N ausgeschlossen sein.

Geliefert wird ein Laserzuschnitt 4 mm x 200 mm x 380 mm Edelstahlblech V2A entgratet inklusive 6 Bohrlöcher Ø3,7mm Ecken Radius 10mm/20mm.


* Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG

Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MwSt. Satz von 0% gem. § 12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt peak beträgt oder betragen wird.