YES. Snowboard All Mountain STANDARD UNINC DC Snowboard 2024 Snow Board Winter Freeride Freestyle

Beschreibung

Dieses Snowboard wurde für fortgeschrittene Rider entwickelt, die eine vielseitige All‑Mountain‑Plattform suchen, die sowohl auf der Piste als auch im Gelände überzeugt. Der Directional Twin Shape bietet dir das Symmetrische fürs Switch‑Fahren und dennoch eine dezente Ausrichtung für Stabilität bei Geschwindigkeit. Das klassische Camber‑Profil sorgt für direkten Kantendruck, kräftigen Pop und ein reaktives Fahrgefühl – hier steht Präzision im Mittelpunkt. Mit hochwertiger Base, starkem Kernmix und durchdachter Aufbau‑Technologie bietet dieses Board eine extrem verlässliche Performance, wenn es auf Geschwindigkeit, Kontrolle und Vielseitigkeit ankommt. Ideal, wenn du ein Board willst, das nicht nur eine Disziplin kann, sondern überall mitspielt.

Eigenschaften:
- Shape & Outline: Directional Twin – symmetrische Twin­Form mit leichter Richtungsauslegung für stabileres Fahrverhalten bei High‑Speed.
- Camber & Profil: Klassisches Camber‑Profil – bietet ausgezeichneten Kantengriff, kraftvollen Pop und dynamischen Response.
- Technologie & Aufbau: Kern aus Poplar/Paulownia/Bamboo, Triax‑Fiberglass und eine Sintered Base – sorgt für geringes Gewicht, hohe Reaktivität und herausragende Speed‑Eigenschaften. 
- Flex & Einsatzbereich: Mittel‑bis steifer Flex (ca. 7/10) – bestens geeignet für solide Intermediate‑ bis Expert‑Rider, die Ambitionen in vielen Snowboard‑Bereichen haben. 
- Vielseitigkeit: Ausgelegt als echter All‑Mountain‑Quiver‑Killer – stark bei Carving, stabil bei Geschwindigkeit, gut im Gelände und trotzdem nutzbar für Switch und freestyleorientierte Lines.




Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

  1. 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

    Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

  2. 2. Bedeutung der Batteriesymbole

    Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

  3. 3. Fahrzeugbatterien

    Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.