Artikelbeschreibung

           
CXF Motor Überholt VW TRANSPORTER VI KASTEN (SGA, SGH) 2.0 TDI T6 CXF CXFA CXHA
Bezeichnung:
Motor Überholt
CXF CXFA CXHA
Tl.- Hersteller: 
CXF
OE-Nr.:
T6
Zustand:
ÜBERHOLT
Interne Artikel-Nr.:
1004
Bemerkungen:

Hersteller/Typ
VW TRANSPORTER VI KASTEN (SGA, SGH) 2.0 TDI
Hubraum: (cm³)
1968
Leistung: (KW/PS)
110/150
Bauzeitraum:
0603
Erstzulassung
HSN/TSN:
0603 / BXU
Motorkennb.:
CXHA
Weitere Fz.- Info:
         
           

Wichtig: Motor im Austausch

           

Angeboten wird der Motor im Austausch! Das bedeutet für Sie, dass Sie ihr altes / defektes Teil an uns senden. Ihr Motor muss Überholungsfahig sein, das bedeutet, es darf keine irreparablen Schäden aufweisen (z.Bsp. Risse, Löcher, Brüche usw.). Sobald Ihr Teil bei uns eintrifft, wird es auf diese Austauschfähigkeit überprüft.

Sollten Sie sofort einen generalüberholten Motor benötigen, erheben wir einen Pfandbetrag in Höhe von 600,- Euro (inkl. 19 % MwSt.). Wenn Ihr eingesendeter Motor dann austauschfähig ist, schreiben wir Ihnen den Pfandbetrag wieder gut. Ansonsten müssen wir den Pfand einbehalten. Sollten sie über kein Altteil verfügen oder Ihr bei uns abgegebenes Altteil wieder zurück fordern, so steigt die Gebühr auf 999,- EUR. Selbstverständlich können Sie auch Ihren defekten Motor persönlich bei uns abliefern und den neuen sofort mitnehmen.

         
           

Diese Vorteile bieten wir ihnen

           

+ Kfz-Meisterbetrieb

+ 40 Jahre Erfahrung in der KFZ-Branche

+ wir sind der direkte Motoreninstandsetzer

+ wir führen unsere Instandsetzungen im eigenen Haus aus

+ Zugriff auf alle Ersatzteile

+ auf Wunsch geben wir eine 12 Monats-Funktionsgarantie

 + Kompetenter Service durch geschultes Personal

+ schneller Versand durch zuverlässigen Versandpartner

         
 
         
           

Garantie auf wunsch

           

Auf Wunsch erhalten Sie eine 12 Monats-Funktionsgarantie!

Garantiebedingungen: 12 Monate Funktions-Garantie auf den Motorblock mit Zylinderkopf. (Keine Anbauteile oder ähnliches). Die Garantie erlischt wenn der Motor 20000 KM gefahren wurde nach dem Einbau automatisch und besteht dann nicht weiter. Es werden keine Montage- oder Folgekosten übernommen wie z.b Abschleppkosten, Leihwagen, Nutzungsausfall u.s.w.. Maximale Auszahlung ist der Kaufpreis des Ersatzteiles aber maximal 3000,- EUR. Die Firma Pohl kann bei einem Schadensfall wählen ob eine neue Lieferung erfolgt oder eine Nachbesserung am Ersatzteil durchgeführt wird. Das Ersatzteil muss zur überprüfung auf jeden Fall der Firma Pohl in 34587 Felsberg kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für die Garantie ist eine fachgerechte Montage durch einen KFZ-Meisterbetrieb mit Rechnungsnachweis und es sind sämtliche Herstellervorgaben und Wartungen einzuhalten und von einem Fachbetrieb durchzuführen und bei Bedarf der Firma Pohl nachzuweisen mit Rechnungen oder Quittungen. Der erste Ölwechsel mit Filter ist nach 1000 KM fällig. Die Firma Pohl kann die Garantie ablehnen wenn die Nachweise nicht erbracht werden oder der Motor nicht fachgerecht eingebaut wurde oder nicht sachgerecht gefahren oder behandelt wurde. Keine Übernahme der Garantie durch selbst verschuldete Schäden und keine Übernahme von Schäden, die durch Ölmangel, Überhitzungsschäden oder Wartungsstau entstehen. Schäden die durch defekte Anbauteile hervorgerufen werden, werden von der Firma Pohl auch nicht übernommen.

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