Herstellerseitig wird die Lebensdauer von LIFEPO4 Zellen
sowie Batterien bei exakt 25 °C spezifiziert. Diese Temperatur wird
üblicherweise nicht einmal im Wohnbereich erreicht und eingehalten.
Mit dem
angebotenen programmierten für 4 Aktuatoren Klima Belüftung Steuerung Set wird ab einer programmierbaren empfohlenen Temperatur von 29° C elektronisch geregelt mit anschließbaren ebenfalls hier angebotenen Aktuatoren, beziehungsweise Linearantrieb, die LIFEPO4 Zellen belüftet. Selbst bei vorkommenden Hitzetagen mit Außentemperaturen von über 40° C werden die LIFEPO4 Zellen innerhalb der Spezifikation betrieben, als in Anschaffung und Betrieb kostengünstige Alternative zu Kompressor betriebenen Klimaanlagen.
Das Set öffnet bei 29° C und schließt bei 27° C.
Verbrauch : Im Oktober 2025 wurde bei einer Durchschnittstemperatur von 10 °C über einen Zeitraum von einer Woche ein typischer Verbrauch von kleiner 0,4 W gemessen.
Mitgeliefert elektronische Steuerung Aktuatoren Linearmotoren 12 V, 2 elektronische Temperaturregler 12 V, 2 m Kabel rot, 2 m Kabel blau, Kabelschuhe, Kabelklemmen Splitter, Anleitung deutsch, Anleitung englisch. Die abgebildeten Aktuatoren, Linearmotoren, sind nicht im Lieferumfang enthalten und sind hier separat zu bestellen.
* Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MwSt. Satz von 0% gem. § 12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. 3 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt peak beträgt oder betragen wird.