Hama 2in1 USB Ladekabel 3er-Set, USB-A auf Micro-USB, mit USB-C-Adapter für Smartphone oder Tablet, 1 m, Grau (leichte Verpackungsschäden)
Die 1 m langen Hama 2in1 USB-Kabel im 3er-Set eignen sich für all deine Mobilgeräte mit Micro-USB oder Typ-C-Anschluss. Lade und synchronisiere beispielsweise dein Smartphone oder Tablet.
2in1
Die zwei verschiedenen Verbindungsstecker des Typs Micro und C bringen gleich mehrere Vorteile mit sich. Einerseits, sparst du bares Geld, da du nur ein Kabel für mehrere Devices benötigst. Andererseits, musst du auch nur an ein Kabel denken, wenn du zum Beispiel unterwegs auf Reisen bist.
Der USB-C-Adapter ist sogar beidseitig nutzbar und ermöglicht dir somit einen besonders schnellen und komfortablen Anschluss an all deine Kleinelektronik.
Hochwertig
Die robusten Stecker und die angespritzten Zugentlastungen der Hama 2in1 USB-Kabel können extremen mechanischen Belastungen standhalten. Zusätzlich sorgt der sehr flexible und elegante Gewebemantel aus Nylon für optimalen Knickschutz und eine hohe Lebensdauer.
Schnell
Die speziell optimierten Innenleiter, sowie die maximale Stromübertragung von 3 Ampere erlauben ein rapides Laden deines Handys oder Tablets.
HINWEIS: Die Artikel haben leichte Verpackungsschäden.
Features:
- Hama 2in1 USB Ladekabel 3er-Set, USB-A auf Micro-USB, mit USB-C-Adapter für Smartphone oder Tablet, 1 m, Grau (leichte Verpackungsschäden)
- Anschlüsse: Micro-USB Stecker, USB Typ-A Buchse, USB-C Stecker
- Komfortabler und schneller Anschluss dank beidseitig nutzbarem USB-C Stecker
- Zum Laden und Daten-Synchronisieren von Smartphones und Tablets mit Micro-USB oder USB-C Stecker
- USB-Standard: USB 2.0
- Robuste Stecker und angespritzte Zugentlastungen, die extremen mechanischen Belastungen standhalten
- Speziell optimierte Innenleiter eignen sich besonders zum Laden von Smartphones und Tablets
- Sehr flexibler und eleganter Gewebemantel für zusätzlichen Knickschutz
- Max. Ladestrom: 3 A
- Produktfamilie: Mobiltelefonie
- Länge: 1 m
- Material: Nylon
- Farbe: Grau
- Lieferumfang: 3x Hama 2in1 USB Ladekabel
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
-
Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.
-
Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
-
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
-
Vertreiber nach § 17 ElektroG, das sind diejenigen, die mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
-
Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes sind rücknahmepflichtige Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.
-
Auf Ihr Verlangen nehmen Vertreiber auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.
-
Soweit der Vertrag über die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die Rücknahme für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten mit einer Abmessung von bis zu 25 Zentimeter ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen zu gewährleisten.
-
Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil, möglich. Außerdem können Sie, soweit dies in Ihrer Kommune angeboten wird, eine Abholung der Altgeräte bei der Sperrmüllentsorgung beantragen oder Kleingeräte in Sammelcontainern auf öffentlichen Plätzen entsorgen.
-
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.